Bei der 1 % Pauschale werden dem Einkommen des Fahrers (Geschäftsführer, Mitarbeiter, Handelsvertreter, Außendienstler ...) jeden Monat 1 % des Listenneupreises des Fahrzeugs, zuzüglich Zubehör und Sonderausstattung und 0,03% des Listenneupreises für die Fahrten zwichen Wohnung und Arbeitsstätte hinzugerechnet. Bei Listenpreisen zwichen 25.000 und 100.000 Euro, eine beträchtliche Summe.
Im Jahr kommen da Beträge zwischen 3.000 und 12.000 Euro zusammen, die Sie zusätzlich zu versteuern sind.
Bis Ende 2005 konnte jeder Unternehmer beliebig viele Fahrzeuge ins Betriebsvermögen übernehmen, wenn diese mit der 1% Pauschale versteuert wurden.
Mit dem "Gesetz zur EIndämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen", dem der Bundesrat am 07. April zugestimmt hat, wird dieses angebliche "Steuerschlupfloch" teilweise gestopft.
Betroffen von der Neuregelung sind hauptsächlich Einzelunternehmer und Freiberufler, wie zum Beispiel Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, selbständige Handelsvertreter, Vermögensberater, Versicherungsvertreter sowie Handwerker und andere Gewerbetreibende wie zum Beispiel Gastwirte.
Nach der neuen Regelung wird die Versteuerung nach der 1% Pauschale beschränkt auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens. Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens sind nur solche, die zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden.
Wobei die Nutzung zu mehr als 50 % nachgewiesen werden muss!
Ein Nachweis ist natürlich nur mit einem lückenlos geführten Fahrtenbuch möglich.
Was passiert, wenn der Nachweis nicht erbracht wird, das Fahrtenbuch fehlerhaft oder aus anderen Gründen unglaubwürdig ist?
In diesem Fall müssen die Finanzbeamten den privaten Anteil der gefahrenen Kilometer schätzen.
Sie zahlen dann entsprechend dem geschätzten prozentualen Anteil alle Kosten des Fahrzeuges aus eigener Tasche. Also Kraftstoff, Versicherungen, Reparaturen, Anschaffungskosten u.s.w.
Auf grund der Neuregelung der Firmenwagenbesteuerung ist ein Fahrtenbuch für Freiberufler, Einzelunternehmer und ähnliche Berufsgruppen die einzige Möglichkeit, die betriebliche Veranlassung von Fahrten sicher nachzuweisen und der Willkür des Finanzamtes zu entkommen. Denn der Unternehmer ist in der Nachweispflicht.
Das beste und komfortabelste eletronische Fahrtenbuch auf dem Markt ist TravelControl.
Es ist satellitengestützt und zeichnet alle Fahrten automatisch auf. Es lernt Ihre Ziele kennen und schreibt sich dadurch nach kurzer Zeit von selbst. Es ist fälschungssicher und erfüllt so die Anforderungen des Finanzamtes. Im Fahrzeug sind keinerlei Eingaben notwendig. Der Fahrtenbuchausdruckk liefert Ihnen die fertigen Zahlen für Ihre Buchführung.
Und alle, denen die 1% Pauschalbesteuerung zu teuer ist, weil Ihr Anteil an Privatfahrten sehr gering ist, haben damit die Möglichkeit bequem Ihre Steuern zu senken.
Fahrtenbuch führen ja oder nein, das ist nicht mehr die Frage.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr handschriftlich geführtes Fahrtenbuch vom Finanzamt nicht anerkannt wird?
Ist es vielleicht effektiver die Führung des Fahrtenbuches TravelControl zu überlassen?
Mit TravelControl haben Sie einen exakten Nachweis der betrieblich veranlassten Fahrten?
Die einfachste und bequemste Möglichkeit ein Fahrtenbuch zu führen ist unser elektronisches Fahrtenbuch
TravelControl.
Wieviel Sie durch den Einsatz eines Fahrtenbuch sparen, können Sie hier sebst ermitteln
Aus Bequemlichkeit oder Unwissenheit wird von vielen Angestellten immer noch die 1% Pauschale gewählt.
Dabei kann das Führen eines Fahrtenbuches ganz einfach sein und zusätzlich noch eine Menge Geld sparen, sowohl für den Dienstwagenfahrer als auch für das Unternehmen selbst.
Wir informieren Sie gern über die vielfältigen Möglichkeiten von TravelControl, per Email, per Telefon oder vor Ort. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
|
TravelControl Hotline 01520 19 065 04 |