Die Fakten zur neuen Dienstwagenregelung
Seit dem 1. Januar 2006 müssen Selbständige und Freiberufler den dienstlichen Nutzungsanteil Ihres Kfz gegenüber dem Finazamt nachweisen.
Wird dieser Nachweis nicht erbracht, kann es zukünftig sehr teuer werden.
Die Anwednug der bequemen Ein-Prozent-Regelung ist nur noch dann möglich, wenn der Nachweis erbracht wird, dass der Dienstwagen zu mehr als 50% dienstlich genutzt wird.
Der Prüfer ist verpflichtet zu schätzen, wenn dieser Nachweis nicht vorliegt oder er an der Darstellung des Fahrzeugnutzers Zweifel hat.
Bei einem Mittelklassewagen kommen da schon einige tausend EURO mehr als bisher zusammen.
Achtung!
Dies kann sogar bedeuten, dass das Fahrzeug fällt aus dem notwendigen Betriebsvermögen rückwirkend herausfällt und alle Fahrzeugkosten** aus der privaten Tasche zu zahlen sind. .
Der mit Abstand sicherste Weg, nicht auf das Wohlwollen des zuständigen Prüfers hoffen zu müssen, ist das Führen eines lückenlosen Fahrtenbuches.
Da handschriftliche Fahrtenbücher selten zeitnah und lückenlos geführt werden, so wie es das Finanzamt verlangt, ist diese Mühe meist vergebens. Im Falle einer Buchprüfung werden diese handschriftlichen Aufzeichnungen meist verworfen.
** Zu den Fahrzeugkosten zählen auch Leasingraten, Zinsen, Kraftstoff, Versicherungen, Werkstattkosten, AfA, usw.